Grundsätzlich sollte man, ehe man mit einer oft recht teuren Behandlung beginnt, bei seiner Krankenversicherung nachfragen, ob die Kosten dafür erstattungsfähig sind. Um auch später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich die Antwort schriftlich bestätigen zu lassen bzw. diese dem Sachbearbeiter der jeweiligen Kasse selbst kurz schriftlich (z.B. per Fax) zu bestätigen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn später keiner mehr weiß, welcher Sachbearbeiter die möglicherweise falsche Auskunft erteilte.