Bis zum 1. April des vergangenen Jahres wurden solche Medikamente auf das bekannte rote Rezept zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet. Heute ist dies, wenn die Arznei nicht verschreibungspflichtig ist, nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Unter diese Ausgrenzungfallen somit die meisten pflanzlichen Arzneimittel, auch wenn deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen und tausendfach erprobt ist. Denn fast alle Phytopharmaka, wie die Pflanzenarzneimittel genannt werden, fallen nicht unter die Rezeptpflicht.
Nun könnte die Meinung entstehen, dass diese Arzneimittel weniger wirkungsvoll seien als die Mittel auf Rezept. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Diese Medikamente sind deshalb nicht verschreibungspflichtig, weil sie meist unbedenklich sind, gut vertragen werden und kaum unerwünschte Nebenwirkungen haben.
Wegen des Preises muss man sich bei diesen Medikamenten auch kein Kopfzerbrechen machen, denn schon bisher hatten die erforderlichen Zuzahlungen meist höher gelegen als der Medikamentenpreis und somit war bei Verordnungen auf Kassenrezept auch nur dieser tatsächliche Preis zu entrichten.
Das grüne Rezept gibt diesen Arzneimitteln ihren Wirksamkeitsstatus zurück und dient zudem als Orientierungshilfe für Arzt und Patient. Denn der behandelnde Arzt trägt die Verordnungen in seine Patientendatei ein und weiß somit, was der Patient einnimmt. Gegenüber den direkt in der Apotheke besorgten Arzneimitteln bedeutet dies einen Vorteil.
Besonderes Augenmerk muss aber auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gelegt werden. Während für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr weiterhin auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Kassenrezept erstattet werden, gilt für Jugendliche bis 18 Jahre diese Regelung nicht. Hier müssen Eltern für Augentropfen, Nasensprays, Hautsalben und pflanzliche Arzneimittel zahlen, was bei Jugendlichen zum Beispiel mit Erkältungen, Heuschnupfen oder Hauterkrankungen teuer werden kann. Da für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren die Zuzahlungen bei Kassenrezepten entfallen, spielt der Preis hier eine Rolle, denn es kann nicht gegengerechnet werden.
Wenn diese Medikamente dann einfach weggelassen werden, kann dies in vielen Fällen später zu chronisch kranken Erwachsenen führen. Deshalb ist auch hier ein grünes Rezept zur Orientierung wichtig, aber noch dringender wäre die Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre bei der Erstattung der Arzneimittel durch die Krankenkassen. Dann könnte für diese Patienten das grüne Rezept wieder durch das klassische rote Rezept ersetzt werden.
Dies steht zu hoffen und wird im Augenblick, besonders von den Kinderärzten, vehement gefordert.