Je eher man nach ungeschütztem Sex die Pille danach einnimmt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sich KEINE befruchtete Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut einnistet. Doch auch nach der Einnahme muss während des laufenden Zyklus verhütet werden – die Pille danach ist keine Verhütungspille für den Rest des Monats!
Die Pille danach ist, entgegen so mancher Fehlmeinung, keine Abtreibungspille - denn ihre Einnahme sorgt dafür, dass es zu einer Schwangerschaft erst gar nicht kommt. Sie wirkt je nach Wirkstoff noch drei bis maximal fünf Tage nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Derzeit ist vorab nur der Wirkstoff Ulipristalacetet (ellaOne®) rezeptfrei in Apotheken, jedoch nicht im Internet! erhältlich. Für den länger erprobten Wirkstoff Levonorgestrel (z. B. PiDaNa®, Postinor®, unofem® Hexal erwartet man die rezeptfreie Abgabe bis Mitte April.
Der Preisunterschied zwischen den beiden Wirkstoffen ist relativ hoch, liegt doch der (unverbindliche) Verkaufspreis bei Levonorgestrel bei rund € 17 Euro, hingegen bei Ulipristalacetet bei über € 35.–.
Frauenärzte bevorzugen, zumindest wenn man den Meinungen dazu im Netz Glauben schenken kann, den teureren Hormonhemmstoff Ulipristalacetet, obwohl die Datenlage zu diesem Wirkstoff spärlich und Levonorgestrel tatsächlich die besser erprobte Substanz ist. Allerdings wirkt ellaOne® bis zu fünf Tagen nach einem ungeschützten GV, Levonorgestrel hingegen maximal drei Tage.
Es wird, egal welcher Wirkstoff, eine Tablette, möglichst morgens auf NICHT nüchternen Magen eingenommen. Wichtig und unbedingt zu beachten ist dabei, dass man vorher eine Kleinigkeit essen sollte, da es bei leerem Magen zu einem unerwünschten Erbrechen kommen kann. In diesem Fall muss sofort eine neue Tablette besorgt und eingenommen werden.
Bekannte Nebenwirkungen sind Übelkeit, Kopfschmerzen und Unterbauchschmerzen sowie Blutungen. Frauen mit stark erhöhtem BMI müssen mit einer geringeren Zuverlässigkeit der Wirkstoffe rechnen.
Die Rezeptgebühren für die Pille danach müssen von den Frauen selbst bezahlt werden. Krankenkassen erstatten diese bei Frauen unter 20 Jahren, allerdings ist dafür dann wieder eine ärztliche Verordnung erforderlich.