Dasselbe ist nicht das gleiche -weiß eigentlich jeder! Wirklich? Wenn es nach den Krankenkassen geht, ist theoretisch jedes Medikament, sofern es als Generikum oder in etwas anderer Zusammensetzung verfügbar ist, austauschbar. So sieht es jedenfalls die im Jahr 2002 von Ulla Schmidt eingeführte Aut-idem-Regelung. Und selbstverständlich sind Präparate im unteren Preissegment noch gleicher als jene, die etwas teurer sind. Die zwischenzeitlich von allen gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaherstellern abgeschlossenen Rabattverträge1 schränken die Auswahl noch mehr ein. Kein Vertrag - kein Medikament, zumindest nicht jenes, was der behandelnde Arzt für seinen Patienten möglicherweise für das Beste hält.
Ja tatsächlich, es gibt in diesem Zusammenhang auch noch so etwas Lästiges wie Patienten und mitunter sogar aufmüpfige Ärzte, die partout nicht einsehen wollen, dass die Kassen sparen müssen. Letztere überzieht man auch gerne mit Regressforderungen in Beträgen, die den Ärzten schnell klar macht, wer anschafft. Auch die Apotheken stehen zwischenzeitlich in der Pflicht, im Aut-idem-Bereich nur Präparate mit Rabattvertrag abzugeben. Und diese Regelung greift zwingend sowohl, wenn das Präparat namentlich verordnet oder „nur” als Wirkstoffangabe verschrieben wurde.
Rabattarzneimittel müssen immer dann abgegeben werden, wenn ein Produkt mit - Gleichem Wirkstoff - Gleicher Wirkstärke - Gleicher Packungsgröße - Gleicher oder austauschbarer Darreichungsform - Gleicher Indikationsbereich
vorhanden ist. Nur in vier Ausnahmefällen(!) darf von einer Abgabe rabattierter Medikamente abgesehen werden:
Zwischenzeitlich gibt es Studien über die negativen Auswirkungen der Rabattverträge. Vor allem die mangelnde Patienten-Compliance wird immer wieder angeführt. Chronisch Kranke sind durchaus in der Lage Beipackzettel der verordneten Medikamente kritisch zu lesen - ist die für ihre Krankheit zutreffende Indikation im abgegebenen Medikament nicht wie gewohnt vorhanden, unterscheidet sich dieses auch noch in Form und Farbe vom gewohnten Präparat, ist es schnell aus mit der Therapietreue. Weit über 50 % der Ärzte berichten über ernsthafte Fehler bei der Einnahme und erwähnen hier besonders Diabetiker und Hypertoniker. Bei fast 50 % der umgestellten Patienten traten neue Nebenwirkungen, die eine erneute Behandlung erforderten, auf. Die Hälfte aller umgestellten Patienten wünschte sich das alte, gewohnte und in der Regel gut vertragene Medikament zurück und wäre dazu bereit, dafür eine Zuzahlung zu leisten. Ein weiteres Problem ist, dass Ärzte durch die veränderte Abgabe in der Apotheke nicht mehr wissen, welches Präparat der Patient letzten Endes erhält. Umgehen kann man dieses Dilemma von Arztseite aus durch Setzen des sogenannten Aut-Idem-Kreuzes, mit welchem sie auf ihre Verordnungshoheit bestehen. Leider, und dies muss hier ausdrücklich gesagt werden, machen viel zu wenige Ärzte von diesem Recht Gebrauch. Letztlich trägt der Arzt die Verantwortung für seinen Patienten die kann ihm weder Krankenkasse noch Apotheker abnehmen. Doch die Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen lässt sowohl Ärzte als auch Apotheker von der Anwendung dieser Regelung zögern.
Fachkreise, die sich weitreichend über dieses komplexe Themen informieren möchte, findet alle wichtigen Hintergrundinformationen unter der passwortgeschützten Seite: www.pharmazeutische-bedenken.de.
Hersteller gewährt Rabatt auf Abnahmepreis, Kasse garantiert Abnahmemengen. Derzeit gibt es rund 10.000 Rabattverträge zwischen 186 Krankenkassen und 144 pharmazeutischen Firmen. ↩