Die Gewinnung, Aufbewahrung und Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist ethisch und rechtlich absolut unbedenklich.
Schon seit ein paar Jahren leisten Stammzellen aus Nabelschnurblut einen wichtigen Beitrag in der Krebsbehandlung. Auch auf dem Gebiet des noch jungen Forschungszweiges der regenerativen Medizin – also der Züchtung von körpereigenem Gewebe außerhalb des Körpers – spielen die eigenen Stammzellen eine entscheidende Rolle. Bereits heute sind Stammzellen in der Therapie unterschiedlichster Erkrankungen im Einsatz.
- Behandlung von Leukämie
- Regeneration von zerstörtem Knorpel- und Knochengewebe
- Funktionsverbesserung des Herzmuskels nach Herzinfarkt
- Wiederherstellung der Knochenmark-Funktion nach Chemotherapie bei Krebserkrankungen
- Bei erworbener, schwerer aplastischen Anämie
In mehreren klinischen Studien wird gegenwärtig untersucht, ob die körpereigenen (autologen) Stammzellen aus dem Nabelschnurblut helfen können bei:
- Hypoxisch ischämischer Enzephalopathie
- Zerebralparese
- Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ I)
- Erworbenem Hörverlust
- Hypoblastischem Linksherzsyndrom
- Hodgekin und non-Hodgekin Lymphom
(Quelle: clinicaltrials.gov – Stand November 2011)
Zum Weiterlesen empfehlen wir die sehr umfangreiche und informative Homepage www.eticur.de.
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