Die moderne Medizin ist geprägt von ständigen Innovationen. Therapien werden digitaler, personalisierter und stärker an den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Ein Beispiel dafür ist die kontrollierte Einführung von medizinischem Cannabis in Deutschland.
Seit 2017 ist die Verordnung erlaubt, wenn herkömmliche Medikamente nicht wirken oder nicht verträglich sind. Damit wurde eine neue, streng regulierte Behandlungsoption geschaffen.
Dabei ist entscheidend, dass Cannabisarzneimittel kein Produkt für den Freizeitgebrauch sind. Sie dürfen ausschließlich ärztlich verschrieben, in Apotheken bezogen und in klar definierten medizinischen Kontexten eingesetzt werden.
Mit der Gesetzesänderung 2017 wurde das Betäubungsmittelgesetz angepasst. Seitdem dürfen Ärztinnen und Ärzte nahezu aller Fachrichtungen Cannabis verschreiben, ausgenommen sind lediglich Zahn- und Tierärzte.
Für die Verschreibung gelten klare Regeln. Sie dürfen nur bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden, wenn andere Therapien versagen. Die Abgabe erfolgt ausschließlich in Apotheken, die auf Cannabisarzneimittel spezialisiert sind. Und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist zwar möglich, erfordert aber einen Antrag und eine ärztliche Begründung.
Informationsangebote wie die die der Releaf Clinic helfen Patientinnen, sich über Indikationen, den Ablauf einer Verschreibung und die Unterschiede zwischen Blüten, Extrakten und Fertigarzneimitteln zu informieren. Sie ergänzen die ärztliche Beratung und schaffen Transparenz, wo noch Unsicherheiten bestehen.
Cannabis darf schließlich nur verschrieben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:
Der Weg ist klar definiert. Nach eingehender Anamnese und Indikationsprüfung stellt die Ärztin ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) aus. Mit diesem Rezept können die Präparate in der Apotheke bezogen werden. Damit bleibt die gesamte Versorgungskette ärztlich kontrolliert und transparent.
Die Forschungslage zu Cannabis ist in den vergangenen Jahren differenzierter geworden. Studien belegen eine moderate Wirkung bei neuropathischen Schmerzen, bei MS-bedingten Spastiken sowie bei therapieresistenter Übelkeit. Auch eine Verbesserung der Schlafqualität und positive Effekte auf Appetit und Gewichtsstabilisierung wurden nachgewiesen.
Trotzdem bleibt die Evidenzlage nicht in allen Indikationen gleich stark. Für Ärztinnen bedeutet das, Therapieentscheidungen individuell zu treffen und sich an den Leitlinien sowie aktuellen Studien zu orientieren.
Die Umsetzung in der Versorgung bringt Patientinnen wie Ärztinnen vor verschiedene Schwierigkeiten.
Diese Faktoren zeigen, dass die gesetzliche Grundlage zwar geschaffen ist, die praktische Versorgung jedoch noch verbessert werden muss.
Während Länder wie Kanada, Israel oder die Niederlande bereits langjährige Erfahrung mit Cannabis in der Medizin haben, steckt Deutschland im internationalen Vergleich noch in einer jüngeren Phase. Der deutsche Weg zeichnet sich durch strenge Regulierung und die Integration ins System der gesetzlichen Krankenkassen aus.
Der internationale Austausch ermöglicht, dass Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen auch hierzulande berücksichtigt werden können, und zwar mit dem Ziel, die Versorgung kontinuierlich zu verbessern.
Die Digitalisierung spielt auch bei Cannabistherapien eine zunehmende Rolle. Telemedizinische Beratungen ermöglichen Patientinnen, sich ohne lange Wartezeiten über Indikationen, Dosierungen und mögliche Nebenwirkungen zu informieren. Ärztinnen können auf diesem Weg eine erste Einschätzung vornehmen und den weiteren Verlauf planen.
Gerade für chronisch Kranke, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann dies eine Erleichterung sein. Auch digitale Patientenakten tragen dazu bei, die Therapie transparent zu gestalten und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten im Blick zu behalten.
In diesem Zusammenhang wird häufig nach Möglichkeiten gesucht, ein Cannabis Rezept online zu beantragen. Dabei gilt, auch im digitalen Raum bleibt der ärztliche Prüfungsprozess verpflichtend.
Ein Rezept gibt es nicht auf Knopfdruck, sondern nur nach sorgfältiger Anamnese, Dokumentation und Indikationsstellung. Online-Angebote können den Prozess erleichtern, ersetzen aber nicht die ärztliche Verantwortung.
Das übergeordnete Ziel jeder Cannabistherapie bleibt die Verbesserung der Lebensqualität. Wer weniger Schmerzen verspürt, besser schlafen kann oder wieder Appetit hat, gewinnt ein Stück Normalität zurück. Für viele schwer Erkrankte bedeutet das die Möglichkeit, aktiver am Alltag teilzunehmen und wieder mehr Selbstbestimmung zu erleben.
Wichtig ist jedoch die Einordnung. Cannabisarzneimittel sind kein Ersatz für etablierte Therapien, sondern eine ergänzende Option. Sie entfalten ihre Wirkung nur in streng definierten Indikationen und stets unter ärztlicher Kontrolle.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland ein reguläres Arzneimittel, dessen Einsatz klar geregelt ist. Es ist nicht für den Freizeitgebrauch bestimmt, sondern eine Therapieoption für Patientinnen mit schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen andere Behandlungen nicht ausreichen.
Die Kombination aus ärztlicher Verantwortung, wissenschaftlicher Evidenz und digitalisierten Versorgungswegen sorgt dafür, dass Patientinnen eine sichere und wirksame Therapie erhalten können. Bei Fragen sollten sie sich an den Arzt oder Apotheker wenden.
Mit der zunehmenden Digitalisierung eröffnen sich neue Wege, auch im Bereich der Verschreibung. Doch selbst wenn Patientinnen ihre Cannabis Rezepte über die Telemedezin ausstellen lassen, der ärztliche Prüfungsprozess, die Verschreibung über ein BtM-Rezept und die Abgabe in der Apotheke bleiben unverzichtbare Bestandteile.
Damit zeigt sich, Cannabisarzneimittel sind kein Lifestyle-Produkt, sondern ein streng reguliertes Medikament. Für Patientinnen eröffnen sie neue Perspektiven, und das immer mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern und Lebensqualität zurückzugewinnen.
CBD
THC
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