Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. Mai 2025 können bestimmte gesetzlich Krankenversicherte erstmals das Medikament Vareniclin (CHAMPIX®) zur Raucherentwöhnung auf Kosten der Krankenkasse erhalten. Dieser Beschluss trat am 20. August 2025 in Kraft.
Bislang wurden Medikamente zur Tabakentwöhnung als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft und mussten selbst bezahlt werden. Basierend auf einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) entschied der G-BA, dass Vareniclin und Nikotinpräparate einen wissenschaftlich belegten Nutzen zur Raucherentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit haben. Im Gegensatz dazu gab es für Bupropion und Cytisin keine entsprechenden Nachweise, weshalb diese weiterhin als Lifestyle-Arzneimittel gelten und die Kosten selbst getragen werden müssen.
Die Kostenerstattung für Vareniclin ist an zwei Bedingungen geknüpft:
Vareniclin wirkt, indem es die belohnenden Effekte des Rauchens reduziert und Entzugssymptome lindert. Klinische Studien zeigen, dass Vareniclin die Wahrscheinlichkeit, langfristig rauchfrei zu bleiben, im Vergleich zu Placebo, anderen Medikamenten wie Bupropion oder Nikotinersatztherapien signifikant erhöht. Vareniclin wird zweimal täglich oral eingenommen, nachdem eine einwöchige Dosisanpassung abgeschlossen ist.
Mit dieser neuen Regelung erhalten Ärztinnen und Ärzte eine neue Möglichkeit, stark abhängige Raucherinnen und Raucher professionell zu unterstützen.
Quelle: PM Pfizer