Die Meßlatte wurde bei allen Maßnahmen hoch angesetzt: Langjährige, erfahrene Zahnärzte müssen eine Qualifikationsprüfung durchlaufen, in der sie die eigenen Fähigkeiten, einen hohen Fortbildungsaufwand und einen besonderen Leumund vorweisen müssen. Jährliche Gutachtertagungen sorgen für einen stets dem aktuellen Stand der Medizin entsprechenden Wissensstand und ein Gutachterrat für die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Gutachter in Bayern. Nur bei gleichbleibend hohem Qualitätsnachweis, der auch für die notwendige Transparenz der jeweiligen Gutachtertätigkeit sorgt, werden die Gutachter für jeweils vier Jahre vom Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer wiederbestellt.