In der Limonade eines namhaften Hamburger Bio-Unternehmens wurde kürzlich zu wenig Zucker beanstandet. Während alle Welt von Zuckerreduktion spricht gilt die Beanstandung durchaus als rechtens. Erfrischungsgetränke, die sich als Limonade bezeichnen müssen, laut (rechtlich allerdings nicht verbindlichen) Leitlinien, mindestens sieben Prozent Zucker enthalten – eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Während ein durchaus ungesundes Zuviel ungestraft bleibt, bemüssigte sich die deutsche Lebensmittelüberwachung in diesem Falle nicht, eine Beanstandung auszusprechen. Vielleicht sollte man nicht nur die Leitlinien, sondern auch deren Verfasser einer Überarbeitung unterziehen.
Trostreich zu wissen: Die Vorschriften gelten natürlich nicht für das, was in der heimischen Küche selbst gemixt wird. Wer nämlich eine Art Limo selbst herstellt, kann neben dem Zuckergehalt auch andere Zutaten frei wählen. Denn auch natürliche Fruchtbestandteile sind nach den Leitsätzen kein Muss.
Alles klar?
Zucker
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