Wer als Patient zur Risikogruppe bei Schlaganfällen zählt, erhält in der Regel von seinen behandlenden Ärzten, zur Prophylaxe von Schlaganfällen und gegen Thrombosen, entweder sogenannte DOAKs (Direkte orale Antikoagulantien) oder VKAs (Vitamin-K-Antagonisten) verschrieben.
Noch vor zehn Jahren lag der Fokus bei der Verschreibung auf den Vitamin-K-Antagonisten bei satten 99 Prozent. Ab 2015 bereits werden nun, mit steigender Tendenz, mehr DOAKs als VKAs verschrieben. Und das, obwohl es bislang keinerlei Beobachtungsstudien mit unterschiedlichen Patientenstichproben gibt und demzufolge auch keine einheitlichen Ergebnisse möglicher Vorteile der Wirksamkeit und Sicherheit von DOAKs unter Alltagsbedingungen gegenüber dem in Deutschland eingesetzten VKAs vorliegen.
Nun hat erstmals das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit Daten1 aus der ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten eine vergleichende Analyse (2011-2016) durchgeführt und aktuell in der Zeitschrift BMC Medicine publiziert.
Es zeigt sich dabei, dass orale Antikoagulantien differenziert betrachtet werden müssen: Das Risiko einen Schlaganfall zu erleiden lag bei den VKA-Patienten um ganze 32 Prozent niedriger als bei den DOAKs, hingegen stieg bei VKA-Verordnung das Risiko für eine Blutung aber um etwa 11 Prozent gegenüber DOAK-Patienten.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine pauschale Neueinstellung bzw. Umstellung von Patienten mit gut eingestellter VKA-Therapie nicht angezeigt ist. Vielmehr kann eine VKA-Therapie für Pateinten mit Vorhofflimmern, die in Deutschland in der ambulanten Versorgung betreut werden, von Vorteil sein“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Schlaganfall-Risiko bei DOAKs mit Dabigatran (+93 Prozent), Apixaban (+52 Prozent), Rivaroxaban (+13 Prozent) bzw. Edoxaban. Blutungsrisiko im Vergleich zu VKAs mit Edoxaban (-71 Prozent), Apixaban (-29 Prozent), Dabigatran (-15 Prozent), Rivaroxaban (+3 Prozent). ↩
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