Italien führt zur Wintersaison 2025/26 als erstes europäisches Land eine umfassende Helmpflicht auf Skipisten ein. Alle Wintersportler – unabhängig vom Alter – müssen beim Skifahren, Snowboarden oder Rodeln einen Helm tragen. Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert Bußgelder und Probleme mit dem Versicherungsschutz. Doch auch in Ländern ohne gesetzliche Helmpflicht kann das Fahren ohne Helm im Schadensfall zu Kürzungen bei der Regulierung führen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert über die wichtigsten Regeln in Europas Wintersportregionen und erklärt, worauf Urlauber achten sollten.
Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien eine Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen Langläufer). Zuvor waren nur Personen unter 18 Jahren verpflichtet, einen Helm zu tragen. Verstöße werden mit 150 Euro Bußgeld geahndet; bei Wiederholung kann der Skipass für bis zu drei Tage entzogen werden. Erlaubt sind ausschließlich CE-zertifizierte Helme, und Polizei sowie Pistenpersonal kontrollieren regelmäßig.
Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden können; alternativ kann der Schutz direkt beim Skipasskauf abgeschlossen werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Strafen und der Entzug des Skipasses.
Auch regionale Vorschriften sind zu beachten. In Südtirol gilt unter anderem:
- Überholen nur bei ausreichender Sicht und Platz
- Besondere Vorsicht an Kreuzungen
- Pisten dürfen nicht zu Fuß betreten oder begangen werden
Beim Thema Alkohol zeigt sich Italien ebenfalls streng:
- Ab 0,5 Promille drohen 250–1.000 Euro Strafe
- Ab 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat
Einige europäische Länder haben eigene Altersgrenzen für die Helmpflicht:
| Land | Helmpflicht bis | Hinweise |
|---|---|---|
| Polen | 16 Jahre | Geldstrafen bis 5.000 Złoty, Skipassentzug |
| Österreich | 15 Jahre | Ausnahme: Tirol & Vorarlberg |
| Slowakei | 15 Jahre | Geplante Erhöhung auf 18 Jahre ab 1.1.2026 |
| Slowenien | 14 Jahre | – |
Auch ohne gesetzliche Vorgaben können Skigebiete eigene Regeln festlegen. In Schweden verlangen manche Skilifte beispielsweise, dass Kinder nur mit Helm befördert werden.
In Deutschland, Frankreich, Tschechien und der Schweiz gibt es keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen. In der Schweiz nutzen laut BFU rund 95 % der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Das Fahren ohne Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko, sondern kann auch den Versicherungsschutz gefährden. Viele Versicherer werten das Fahren ohne Helm als fahrlässiges Verhalten – selbst wenn im Urlaubsland keine Helmpflicht besteht. Ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11) bestätigt diese Einschätzung.
Wie im Straßenverkehr gilt auch auf der Skipiste: Alkohol erhöht das Unfallrisiko und gefährdet den Versicherungsschutz. Viele Versicherungen stufen Unfälle unter Alkoholeinfluss als grob fahrlässig ein und können Leistungen kürzen. Pistenaufsichten sind berechtigt, Alkoholkontrollen durchzuführen.
TIPP: Bei Fragen zum Versicherungsschutz im EU-Ausland oder wenn Probleme mit der Schadensregulierung nicht eigenständig gelöst werden können, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.) informiert über die wichtigsten Regeln in Europas Wintersportregionen und erklärt, worauf Urlauber achten sollten.