Appetitzügler, Mittel gegen Allergien, Hustenblocker, Diabetesmedikamente, Mittel gegen Reiseübelkeit oder Medikamente, die zur Augenuntersuchung angewendet werden, können die Fahrfähigkeit stark herabsetzen. Dabei geht es nicht nur um Medikamente, deren Wirkung sozusagen auf der Hand liegt, wie etwa Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder starke Schmerzmittel. Andererseits gibt es natürlich auch die Fälle, in denen Medikamente erst dazu beitragen, dass Personen in der Lage sind, ein Auto zu fahren.
Wie häufig dennoch Autofahrer unter Medikamenteneinfluss am Steuer unterwegs sind, belegen einige Zahlen, die die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vorlegt:
Volker Kalus, Dozent für Fahrerlaubnisrecht und Fahrlehrerrecht sowie Mitautor des Buches „Drogen und Straßenverkehr“, schildert einige der Arzneimittelgruppen, bei denen besondere Vorsicht walten sollte.
Schlaf- und Beruhigungsmittel: Sie führen generell zu einer Dämpfung des zentralen Nervensystems. Die größte Bedeutung kommt in dieser Gruppe den Benzodiazepinen zu, von denen es mehr als 50 unterschiedliche Präparate gibt.
Antidepressiva und Neuroleptika: Sie werden als Mittel gegen Depressionen bzw. gegen Schizophrenie eingesetzt. Beide Gruppen können das Reaktionsvermögen herabsetzen und eine Gleichgültigkeit gegenüber äußeren Reizen erzeugen. „Besondere Bedeutung erhalten sowohl Antidepressiva als auch die Neuroleptika, weil sie häufig auch bei Befindlichkeitsstörungen wie Angst-, Spannungs- und Unruhezuständen oder Schlafstörungen verordnet werden“, erläutert Kalus.
Antiallergika: Die Symptome einer Allergie können an sich schon die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen: Heuschnupfen, tränende, brennende Augen können die Seh- und Wahrnehmungsfähigkeit herabsetzen. Lokal angewendete Medikamente wie Nasen- oder Augentropfen haben kaum eine Bedeutung für die Fahrtüchtigkeit. Dagegen enthalten einige Antiallergika, die oral aufgenommen werden, stark beruhigende Wirkkomponenten. Allerdings hat die Verschreibungshäufigkeit der beruhigenden Antiallergika in den letzten Jahren stark abgenommen. Einige werden jedoch auch als Beruhigungs- und Schlafmittel bzw. als Medikamente gegen die Reisekrankheit verschrieben.
Schmerzmittel: Sie stellen die größte und am häufigsten konsumierte Arzneimittelgruppe dar. Zu den schwach wirksamen Schmerzmitteln zählen etwa Azetylsalizylsäure (ASS), Paracetamol oder Ibuprofen. Die meisten sind auch ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke erhältlich. Volker Kalus: „Eine verkehrsrelevante Wirkung wird im Allgemeinen nicht anzunehmen sein, sofern kein verschreibungspflichtiges Mischpräparat mit Codein vorliegt.“ Stark wirkende Schmerzmittel wie Opiate dagegen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, weil sie dämpfend auf das Reaktions- und Aufmerksamkeitsempfinden wirken. Zu Beginn einer Behandlung, in der so genannten Einstellungsphase, wird die Fahrtüchtigkeit besonders stark herabgesetzt. „Schmerztherapeuten sind aber der Meinung, unter einer gleich bleibenden Opitat-Therapie könne ein Patient im Einzelfall fahrtüchtig sein, insbesondere, wenn keine zusätzliche Medikamenteneinnahme, etwa von Sedativa, vorliegt“, kommentiert Kalus.
Psychostimulanzien: Sie sollen bei Erschöpfung, Leistungs- oder Konzentrationsschwäche eine Antriebssteigerung bewirken. Am Kfz-Steuer können sie eine enthemmende Wirkung entfalten, die oft bis zur Selbstüberschätzung führt.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Wirkung, die Kombinationen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit haben können. So führen Beruhigungsmittel und Antidepressiva in Kombination zu einer verstärkten Wirkung. Alkohol kann die Wirkung von Beruhigungsmitteln, Antidepressiva und starken Schmerzmitteln noch erheblich verstärken. Lassen Sie sich also vom Arzt oder Apotheker grundsätzlich auch über den Einfluss der Ihnen verschriebenen Arzneimittel auf die Fahrtüchtigkeit beraten.