Cannabis auf Rezept? Was vor einigen Jahren noch ungewöhnlich klang, gehört inzwischen zum medizinischen Alltag. Vor allem Menschen mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder schweren Begleiterscheinungen einer Krebstherapie können von Cannabisarzneimitteln profitieren.
Gleichzeitig ist rund um Cannabis ein regelrechter Gesundheitsmarkt entstanden. Und damit leider auch die Vorstellung, die Pflanze könne gegen beinahe alles helfen. Das kann sie nicht. Medizinisches Cannabis ist weder Wundermittel noch harmlose Naturmedizin. Richtig eingesetzt kann es Beschwerden lindern – vor allem dann, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden.
Die Hanfpflanze enthält eine ganze Reihe sogenannter Cannabinoide. Zwei davon stehen besonders im Mittelpunkt: Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).
THC ist vor allem für die berauschende Wirkung von Cannabis bekannt. Medizinisch kann der Wirkstoff unter anderem Schmerzen beeinflussen, Muskelspannung reduzieren, Übelkeit lindern und den Appetit anregen.
CBD berauscht dagegen nicht. Es wirkt anders auf das körpereigene Endocannabinoid-System und besitzt unter anderem krampflösende Eigenschaften. Das macht CBD allerdings nicht automatisch harmlos – und frei verkäufliche CBD-Produkte sind nicht mit verschreibungspflichtigen Cannabisarzneimitteln gleichzusetzen.
In der Medizin kommen beispielsweise standardisierte Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Dronabinol oder Nabilon zum Einsatz.
Neu ist Cannabis als Heilpflanze übrigens keineswegs. Wer wissen möchte, wie die Pflanze ihren Weg von der traditionellen Medizin bis in die moderne Arzneitherapie gefunden hat, findet mehr dazu in unserem Beitrag „Die Geschichte der Hanfpflanze als Arznei“.
Wer im Internet sucht, findet schnell lange Listen mit möglichen Einsatzgebieten. Bei den wissenschaftlichen Belegen wird die Auswahl deutlich kleiner.
Relativ gut untersucht ist medizinisches Cannabis unter anderem bei:
Gerade bei chronischen Schmerzen lohnt sich ein realistischer Blick. Cannabis kann helfen – aber längst nicht bei jedem und meist auch nicht spektakulär.
Eine große systematische Übersichtsarbeit zu Cannabis und Cannabinoiden bei chronischen Schmerzen zeigte zwar Verbesserungen bei Schmerzen und körperlicher Funktionsfähigkeit. Der zusätzliche Nutzen fiel im Durchschnitt jedoch eher klein aus.
Cannabis ist deshalb nicht einfach das „stärkere Schmerzmittel“, sondern möglicherweise ein Baustein innerhalb einer individuellen Behandlung. Wie vielschichtig dauerhafte Schmerzen sein können, erklären wir ausführlicher in „Schmerz: Woher er kommt und was wirklich hilft“.
Die Forschung zu medizinischem Cannabis hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das Ergebnis ist allerdings kein klares „Cannabis wirkt“ oder „Cannabis wirkt nicht“.
Es kommt darauf an, bei welcher Erkrankung, gegen welches Symptom und mit welchem Präparat behandelt wird.
Auch bei neuropathischen Schmerzen gibt es Hinweise auf einen Nutzen. Eine neuere Auswertung randomisierter Studien zeigte eine messbare Verringerung der Schmerzen gegenüber Placebo. Wunderwirkungen sollte man daraus allerdings nicht ableiten.
Ähnlich sieht es in der Krebsmedizin aus. Die ASCO-Leitlinie zu Cannabis und Cannabinoiden bei Erwachsenen mit Krebs sieht einen möglichen Nutzen vor allem bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, wenn die üblichen Medikamente nicht ausreichend helfen.
Für viele andere Behauptungen rund um Cannabis und Krebs fehlen dagegen überzeugende Belege.
Das ist ein wichtiger Punkt: Wenn Cannabis ein Symptom lindert, bedeutet das noch lange nicht, dass es die Erkrankung selbst behandelt oder gar heilt.
Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben. Zum 1. April 2024 hat sich die Rechtslage allerdings grundlegend geändert.
Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen. Medizinalcannabis ist damit kein Betäubungsmittel mehr, bleibt aber verschreibungspflichtig und wird über Apotheken abgegeben.
Die aktuellen Regelungen erläutert das Bundesgesundheitsministerium in seinen Informationen zu Cannabis als Medizin.
Ein bestimmtes Krankheitsbild bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Cannabis verschrieben wird. Entscheidend ist immer die individuelle medizinische Situation.
Und auch wenn die Grenzen im Gesundheitsmarkt manchmal verschwimmen: Arzneimittel sind etwas anderes als frei verkäufliche Gesundheitsprodukte. Einen Überblick gibt unser Beitrag „Arzneimittel, Heilmittel und Medizinprodukte: die wichtigsten Unterschiede“.
Ein Rezept allein bedeutet noch nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Grundsätzlich muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Außerdem darf keine geeignete Standardtherapie zur Verfügung stehen oder sie kommt nach ärztlicher Einschätzung im konkreten Fall nicht infrage. Gleichzeitig sollte eine realistische Aussicht bestehen, dass Cannabis den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Beschwerden positiv beeinflusst.
Bei einer erstmaligen Verordnung ist häufig die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Für Ärzte bestimmter Fachrichtungen gelten inzwischen Ausnahmen.
Welche Voraussetzungen aktuell gelten, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen FAQ zu medizinischem Cannabis.
Bei einem Privatrezept werden die Kosten in der Regel selbst getragen.
Seit 2024 ist die Zahl telemedizinischer Angebote rund um Cannabis deutlich gestiegen. Rezeptanfrage online, Videosprechstunde, anschließend Lieferung aus der Apotheke – der Zugang ist einfacher geworden.
Ein Freifahrtschein ist das nicht.
Auch bei einer Fernbehandlung müssen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob Cannabis medizinisch sinnvoll ist. Dazu gehören Krankengeschichte, Beschwerden, Begleiterkrankungen, mögliche Wechselwirkungen und Risiken.
Ein Rezept nach dem Prinzip „Fragebogen ausfüllen, bestellen, fertig“ passt kaum zu einer verantwortungsvollen Arzneimitteltherapie.
Hinzu kommt: Stand August 2026 wird die gesetzliche Regelung erneut diskutiert. Vorgesehen sind unter anderem strengere Vorgaben für die Verschreibung von Cannabisblüten und für persönliche Arztkontakte. Wer Medizinalcannabis über Telemedizin bezieht, sollte daher die aktuelle Rechtslage im Blick behalten.
Medizinisches Cannabis bedeutet nicht automatisch Cannabisblüten.
Welche Form eingesetzt wird, hängt unter anderem von Erkrankung, gewünschtem Wirkungseintritt und Therapieziel ab.
Cannabisblüten können beispielsweise mit einem geeigneten Vaporisator inhaliert werden. Die Wirkung setzt dabei vergleichsweise schnell ein.
Extrakte oder Dronabinol werden dagegen meist oral eingenommen. Hier beginnt die Wirkung langsamer, hält häufig aber länger an.
Gerade bei THC-haltigen Präparaten gilt meist: niedrig anfangen und die Dosis langsam steigern. Was passt, muss individuell ausprobiert und ärztlich begleitet werden.
„Pflanzlich“ klingt harmlos. Bei Cannabis wäre dieser Schluss allerdings falsch.
Je nach Präparat, THC-Gehalt, Dosierung und persönlicher Empfindlichkeit können unter anderem auftreten:
Vor allem THC kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Das ist beim Autofahren oder Bedienen von Maschinen besonders wichtig – vor allem zu Beginn einer Behandlung oder wenn die Dosis verändert wurde.
Auch ein Abhängigkeitsrisiko lässt sich nicht einfach wegdiskutieren. Das gilt insbesondere bei längerfristiger oder hoch dosierter Einnahme. Eine Cannabistherapie sollte deshalb regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich noch mehr nutzt als schadet.
CBD hat inzwischen fast den Ruf eines universellen Wohlfühlwirkstoffs. Schlafprobleme, Schmerzen, innere Unruhe – für beinahe jedes Problem findet sich irgendwo ein entsprechendes Produkt.
Die wissenschaftliche Evidenz hält mit der Werbung allerdings nicht immer Schritt.
Auch CBD kann Nebenwirkungen verursachen und mit Medikamenten wechselwirken. Entscheidend ist deshalb nicht, ob etwas „natürlich“ klingt, sondern ob Wirkung, Dosierung und Sicherheit für den jeweiligen Zweck ausreichend untersucht sind.
Medizinisches Cannabis hat heute einen festen Platz in der Medizin. Und für manche Patientinnen und Patienten kann es einen echten Unterschied machen – gerade dann, wenn andere Behandlungen nicht ausreichend helfen.
Trotzdem ist die entscheidende Frage nicht:
„Hilft Cannabis?“
Sondern:
„Kann Cannabis bei diesen Beschwerden, bei diesem Menschen und unter Berücksichtigung der Risiken sinnvoll helfen?“
Bei bestimmten chronischen oder neuropathischen Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose oder schwer behandelbarer Übelkeit während einer Chemotherapie kann die Antwort durchaus Ja lauten.
Bei vielen anderen Anwendungen ist die Datenlage dagegen noch zu dünn.
Medizinisches Cannabis ist damit weder Wundermittel noch Außenseitermedizin. Es ist eine Therapieoption – und sollte genauso nüchtern nach Nutzen und Risiken beurteilt werden wie jedes andere Arzneimittel.
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